Mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. De AfD und andere Parteien haben in Karlsruhe geklagt. Dies ist eine erhebliche Klatsche für SPD und CDU, die die Änderung des Parteiengesetzes im Jahr 2018 in die Wege geleitet haben.
Nun müssen die seit 2019 rechtswidrig von den Parteien vereinnahmten Mittel – inzwischen rund 100 Millionen Euro – schnellstmöglich zurückgezahlt werden. Alles andere wäre ein Schlag in das Gesicht des Steuerzahlers!
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/parteienfinanzierung-anhebung-urteil-101.html
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