„Unrechtsurteil“ gegen die AfD: Die Altparteien missbrauchen den Rechtsstaat!


Am Montag, den 13.05 wies das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufungsklage der AfD gegen das „regierungstreue“ Bundesamt für Verfassungsschutz zurück. Dadurch wird die Partei nun offiziell vom Inlandsgeheimdienst als sogenannter „rechtsextremer Verdachtsfall“ geführt. 

Dieses Urteil ist ein weiterer Beweis für die Unrechtmäßigkeit und Voreingenommenheit, der die AfD in Deutschland ausgesetzt ist.

Selbstverständlich setzt sich die AfD weiterhin für den Schutz der demokratischen Grundwerte und die Gewaltenteilung einsetzen werde.

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