16-Jährige durch Afghanen vergewaltig – Täter kommt frei

+++ Pressemitteilung +++

Dieses Urteil ist ekelhaft und ungeheuerlich. Ein Afghane namens Mohamed (23) belästige und befummelte, über mehrere Jahre, fünf junge Frauen in Regensburg, eine vergewaltige er. Nun hat das Amtsgericht aus Regensburg entschieden, dass der Täter als freier Mann aus dem Gericht spazieren darf.

Dieses Mädchen, die er vergewaltigte, war nur 16 Jahre alt. Sie ist ihr Leben lang traumatisiert und der Täter hat juristisch nichts zu befürchten. Seine Anwälte erklärten, dass der Vergewaltiger „voll integriert“ sei, da er eine Ausbildung gemacht hat.

Dieses Urteil ist völlig unangemessen und sollte sofort revidiert werden. Der Täter sollte unverzüglich in sein Heimatland abgeschoben werden!

Nicole Jordan, Fraktionsvorsitzende Hamburg-Mitte, 04.08.2023

2 Gedanken zu „16-Jährige durch Afghanen vergewaltig – Täter kommt frei

  • 19. August 2023 um 09:35 Uhr
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    Hi!
    Gibt es eine Protestaktion für bzw gegen dieses unglaubliche Urteil?
    Ich würde eine solche gerne unterstützen!
    In anderen Ländern, zB Frankreich lässt man sich derartiges nicht gefallen und demonstriert!!!
    Liebe Grüße Renate

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  • 28. Mai 2026 um 10:48 Uhr
    Permalink

    Ein Justizskandal erschüttert Regensburg: Ein 23-jähriger afghanischer Flüchtling stand wegen sechs Sexualdelikten vor Gericht, doch das Jugendschöffengericht überraschte mit seiner Entscheidung. Trotz der Vorwürfe kam Mohammad M. frei.
    • „Der Richter sagte, dass mein Mandant eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann“, erklärt Verteidiger Christian Reiser gegenüber FOCUS online. Im Zuge der ersten Flüchtlingswelle sei Mohammad M. 2015 als Jugendlicher nach Deutschland gekommen. Hier machte er seinen Hauptschulabschluss, absolvierte eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker und arbeitete bei einem Heizungsbauer. In seiner Freizeit spielte der 23-Jährige im Fußballverein. Ein Beispiel für gelungene Integration, gerade vor dem Hintergrund des latenten Fachkräftemangels.
    • Weil ein 53 Jahre alter Mann aus Nordrhein-Westfalen sich beharrlich weigert, Rundfunkgebühren zu zahlen, sitzt er seit Monaten in Münster in Haft. Es geht um eine Summe 1827 Euro – und dem GEZ-Verweigerer ums Prinzip.
    • Eine 84 Jahre alte Rentnerin ist wegen mehrerer Ladendiebstähle zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Frau aus dem bayerischen Bad Wörishofen nahe Memmingen, die Einheimischen als „Oma Ingrid“ bekannt ist, muss laut Urteil nun für 90 Tage ins Gefängnis.
    Werden Richter im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit nicht regelmäßig untersucht? Ich musste aufgrund meiner Tätigkeit jährlich von einem speziell ausgebildeten Arzt untersucht werden.

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